"Beste Anwältin für Familienrecht weit und breit, egal ob Scheidung, Unterhalt oder Obsorgeangelegenheiten."
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Jahre Erfahrung
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Kostentransparenz
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Verfahrensdauer
Das kennen Sie vielleicht
Was hält Sie davon ab, den ersten Schritt zu machen?
Es ist völlig normal, dass Sie sich diese Entscheidung nicht leicht machen. Diese Fragen beschäftigen fast alle meine Mandanten:
Genau diese Unsicherheiten sind der Grund, warum viele Menschen monatelang in ihrer Situationfeststecken.
In meiner Erstberatung erhalten Sie Klarheit über diese Fragen und können damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Ich würde mich immer wieder an Frau Mag. Fux wenden. Sie hat mir sehr geholfen meine Scheidung schnell und unkompliziert abzuwickeln. Eine sehr emphatische und herzliche Person. Man spürt die Herzlichkeit sobald man in die Kanzlei reingeht.
Cornelia Krause
vor 11 Monaten
Ich war zu einem Erstberatungsgespräch in der Kanzlei. Der Empfang war sehr freundlich, ich musste nicht warten. Frau Mag. Fux war sehr nett und beantwortete alle meine Fragen sehr ruhig und kompetent. Ich habe mit viel Wissen und einem guten Gefühl das Büro verlassen. Sollte ich weitere Dienste benötigen, würde ich zu 100 % wieder zu Frau Mag. Fux gehen.
Sylwia Szpak
vor 5 Monaten
Sie ist die beste Anwältin, die ich kenne – äußerst kompetent und vor allem unglaublich nett und einfühlsam. Man merkt, dass sie wirklich zuhört und helfen will. Und außerdem ;-) findet sie immer einen cleveren Trick, um den Fall zu gewinnen. Ich kann sie uneingeschränkt empfehlen.
Denken Sie daran
„Wer nichts weiß, muss alles glauben”
Was Ihr Partner Ihnen über Kinder, Wohnung und Unterhalt sagt, muss nicht stimmen. Ich zeige Ihnen, was Ihnen rechtlich tatsächlich zusteht, damit niemand mit falschen Behauptungen Druck auf Sie ausüben kann.
Mag. Aleksandra Fux
Rechtsanwältin für Scheidungsrecht
Die häufigsten Irrtümer rund um das Thema Scheidung
„Mein Partner überwacht mich mit einem Tracker und kann das gegen mich verwenden."
Heimliches Tracking des Ehepartners gilt als schwere Eheverfehlung und kann sich dadurch auf den Unterhaltsanspruch zu Ihren Gunsten auswirken.
„Nur mein Partner steht im Grundbuch – die Wohnung gehört ihm/ihr."
Wurde die Wohnung mit ehelichen Mitteln erworben, unterliegt sie der ehelichen Aufteilung – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht.
„Wenn ich ausziehe, verliere ich alle Ansprüche."
Ein Auszug bedeutet keinen Rechtsverzicht – wenn er richtig vorbereitet ist. Kann aber eine Falle sein! Daher ist eine richtige Vorbereitung extrem wichtig.
„Ich habe ein geringeres Einkommen und muss nichts zu den Fixkosten beisteuern."
Während der gesamten Ehe gilt eine gegenseitige Beistands- und Unterhaltspflicht. Das bedeutet, dass beide Partner zur Ehe – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen müssen.
Wer sich dauerhaft entzieht oder nichts beiträgt, obwohl es möglich wäre, kann sich rechtlich in eine schlechte Position bringen.
„Sie nimmt die Kinder einfach ins Ausland mit – ich kann nichts tun."
Bei gemeinsamer Obsorge ist eine eigenmächtige Ausreise mit Kindern rechtlich eine Kindesentführung – mit sofort anwendbaren Rechtsmitteln.
Lassen Sie sich von mir beraten, um rechtliche Klarheit über Ihre Situation zu bekommen.
Wir besprechen Ihre Situation im Detail. Ich erkläre Ihnen verständlich alle Optionen und was jede davon für Sie bedeutet. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen. Sie müssen danach nichts entscheiden. (Kosten 350€ inkl. USt)
02
Schritt 02: Analyse & Strategie
Ich erfasse alle relevanten Daten (z.B.: Kinder, Vermögen, Einkommen, Schulden) Darauf aufbauend entwickle ich eine klare Strategie, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
03
Schritt 03: Scheidung
Ich verhandle mit der Gegenseite (gerichtlich/außergerichtlich) und setze das bestmögliche Ergebnis für Sie durch.
04
(Optional) Schritt 04: Regelung der Kinderangelegenheiten
Wenn Kinder betroffen sind, begleite ich Sie auch danach weiter (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt)
Viele meiner Mandant:innen fällt die Entscheidung nach diesem Gespräch einfacher.
Das hängt von der Komplexität ab. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der wir uns in wenigen Zügen einigen, benötigt ca. 10 Arbeitsstunden inklusive Vergleich, Antrag und Scheidungsverhandlung. Bei einem Stundensatz von € 350 zzgl. USt. ergibt sich daraus eine erste Orientierung. Bei strittigen Verfahren variiert das stark. In der Erstberatung erhalten Sie eine klare und ehrliche Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert im Schnitt eineinhalb Monate bis zu einem halben Jahr. Wenn keine Einigung möglich ist und ein gerichtliches Verfahren notwendig wird, kann es länger dauern – aber auch dann enden meine Verfahren in den häufigsten Fällen mit einem gerichtlichen Vergleich, nicht mit einem Urteil nach Jahren.
Was passiert in der Erstberatung genau?
Ich erkläre Ihnen alle Möglichkeiten – einvernehmlich, strittig, Scheidungsklage – und was damit verbunden ist. Wir gehen durch, was mit Kindern, Wohnung, Unterhalt und Vermögen passiert. Sie stellen Ihre Fragen. Am Ende verstehen Sie, was jeder Weg bedeutet. Die Entscheidung treffen Sie selbst – das ist mein Prinzip. Die Erstberatung kostet € 350 inkl. USt und dauert ca. eine Stunde.
Was passiert mit den Kindern bei einer Scheidung?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In der Regel sind folgende Dinge zu klären:
Wichtig: Kinder können nicht „einfach weggenommen“ werden. Ziel ist immer eine Lösung, die dem Wohl der Kinder entspricht.
In der Beratung klären wir, welche Optionen für Sie realistisch und sinnvoll sind.
Muss ich mich nach der Erstberatung entscheiden?
Nein. Viele kommen zur Erstberatung, weil sie einfach wissen möchten, wie es wäre – ohne bereits entschieden zu haben. Das ist vollkommen in Ordnung. 50% der Menschen, die zur Erstberatung kommen, beauftragen mich danach. Die andere Hälfte nimmt sich noch Zeit. Beides ist völlig in Ordnung.
Was, wenn mein Partner noch in der Wohnung lebt?
Das ist ein neuralgischer Punkt, den ich sehr genau mit Ihnen bespreche. Wann schicken wir das erste Schreiben? Wo sind Sie, wenn es ankommt? Wie reagieren Sie, wenn die Emotionen hochkochen? Ich begleite Sie durch diesen Moment – damit Sie vorbereitet sind.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Seiten auf alle wesentlichen Punkte: Kinder, Unterhalt, Aufteilung. Das geht schneller und ist günstiger. Bei der strittigen Scheidung wird vor Gericht gestritten – das ist anstrengend, teuer und dauert lange. Wer wirklich gewinnt? Der Anwalt, der nach Stunden abrechnet. Deshalb kämpfe ich von Anfang an für eine einvernehmliche Lösung.
Darf ich einen Detektiv beauftragen?
Ja, aber mit Bedacht. Ein Detektiv kann z. B. eingesetzt werden, um einen Ehebruch nachzuweisen. Wird dieser nachgewiesen, können die Kosten unter Umständen vom Ehepartner und sogar von der beteiligten Drittperson zurückgefordert werden.
Wichtig: Nicht jede Art der Beweissicherung ist erlaubt. Falsch eingesetzt kann sie rechtliche Nachteile bringen. Ich kläre Sie gerne über sinnvolle Möglichkeiten auf.
Verschaffen Sie sich Sicherheit und Klarheit für Ihren nächsten Schritt